Hebesätze


Hebesätze für Realsteuer

Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor,

der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird.

 

In Deutschland ist ein Hebesatz bei der Gewerbesteuer (§ 16 GewStG) und der

Grundsteuer (§ 25 GrStG) vorgesehen. Er ist somit ein Instrument, mit dem die

Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern

beeinflussen können.

 

Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie

(Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz).

 

Gemeinde Gückingen seit 01.01.2023:

 

• Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt  345 %

• Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt  465 %



• Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt  380 %

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